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					|  | "Unicat 
 Am 23 Mai 1884 wurde die katholische Pfarrkirche, 
					die Pfarrei und Glöcknerei zu Neurode ein 
					Raub der Flammen. Die Wiederherstellung dieser 
					Gebäude liegt bei der Unzulänglichkeit des Kirchenvermögens 
					dem Kirchenpatron Herrn Grafen Wilhelm von Magnis auf 
					Eckerdorf [sic] und der katholischen Kirchengemeinde Neurode 
					ab.
 
 Da über die Art und Weise des Baues, sowie über die Höhe der 
					Beitragspflicht zwischen den genannten Bau-Interessenten 
					Meinungsverschiedenheiten zu Tage traten, so wurde in 
					Anbetracht daß der möglichst baldige Beginn des Baues wegen 
					der unzureichenden Größe der noch vorhandenen Kirchen in 
					hiesiger Stadt und wegen der Schwierigkeit eines doppelten 
					Gottesdienstes eine offenbare Nothwendigkeit ist, daß 
					langwierige und kostspielige Processe vermieden werden, daß 
					die Einleitung des Interimisticums durch die K[önigliche] 
					Regierung bei Anwendung des bereits erlangten Gutachtens des 
					Königl[ichen] Regierungs- und Baurathes Herrn Beyer zu 
					Breslau noch größere Lasten zur Folge haben könnte, für den
					gegenwärtigen Baufall zwischen 
					dem Kirchenpatronat und der katholischen Kirchengemeinde 
					Neurode folgende gütliche Vereinbarung 
					getroffen:
 
 1. der Kirchenpatron Herr Graf Wilhelm von Magnis 
					auf Eckersdorf überläßt die Bestimmung, Anfertigung 
					und Ausführung der Bauprojekte für die 
					katholische Pfarrkirche, Pfarrei und Glöcknerei im Aeußeren 
					und Inneren den Organen der katholischen 
					Kirchengemeinde Neurode und legt nur Verwahrung 
					dagegen ein, daß er, wenn bei dem inneren Ausbau der 
					Pfarrkirche etwa Luxusbauten ausgeführt werden sollten, 
					späterhin für Instandhaltung derselben zu persönlichen 
					Beiträgen herangezogen werde, falls das Kirchenvermögen 
					hierzu nicht ausreiche. Unter Luxusbauten sollen jene 
					Inventarienstücke der Pfarrkirche verstanden werden, welche 
					nach dem Urtheile eines Sachverständigen über das Bedürfniß 
					hinausgehen resp. in einer Art hergestellt sind, die 
					gesetzlich von dem Patronat nicht verlangt werden darf."
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					| 18.03.1885 | Vereinbarung mit dem Patronat 
					wegen Kirchenneubau, Seite 1 |  
 
				
					|  | "2. Der Kirchenpatron Herr Graf Wilhelm von 
					Magnus zahlt für den diesmaligen Bau und Ausbau der 
					Pfarrkirche, Pfarrei und Glöcknerei zu Neurode eine 
					Abfindungssumme von 100 000 M[ark] /:Ein 
					hunderttausend Mark:/, verlangt aber die Zusicherung, daß 
					aus keinerlei Rechtstitel von irgend einer Seite irgend eine 
					Mehrforderung für diesen Baufall an ihn gestellt werde. 
 3. Der Kirchenpatron Herr Graf Wilhelm von Magnis 
					verlangt, daß zu dem bevorstehenden Bau die 
					auf seiner Herrschaft Neurode resp. auf einer 
					seiner anderen benachbarten Besitzungen vorhandenen 
					Baumaterialien an Holz, Ziegeln und Kalk (excl. 
					Verblender) gegen den bei Massenlieferungen üblichen 
					Ortspreis in Anrechnung auf obige Abfindungssumme
					von der katholischen Kirchengemeinde Neurode
					entnommen werden; verpflichtet sich aber, 
					die Materialien nach Angabe der Bauprojekte; rechtzeitig, 
					sodaß der Bau nicht verzögert wird; in guter Qualität und in 
					möglichster Nähe des Bauortes anzuweisen; willigt auch in 
					die Bildung eines Schiedsgerichtes, falls 
					über die Güte des Baumaterials sich Zweifel erheben sollten. 
					Das Schiedsgericht soll aus zwei Sachverständigen bestehen, 
					von denen jeder Bauinteressent Einen wählt. Waltete unter 
					diesen Meinungsverschiedenheit ab, so soll ein Königl[icher] 
					Regierungs- und Baurath zu Breslau endgültig entscheiden.
 
 4. Die katholische Kirchengemeinde Neurode acceptirt 
					durch den zeitigen Kirchenvorstand und die 
					Gemeindevertretung die Vergleichssumme von 100 000 
					M[ark] /:Ein hunderttausend Mark:/ in dem sie sich 
					zugleich verpflichtet aus Anlaß des bevorstehenden Baues der 
					dasigen Pfarrkirche, Pfarrei und Glöcknerei an den Herrn 
					Grafen Wilhelm von Magnis keine Mehrforderung zu stellen, 
					und die Garantie übernimmt, daß auch von anderer Seite keine 
					weiteren Forderungen an Hochdenselben erhoben werden.
 
 5. Die katholische Kirchengemeinde Neurode erklärt sich 
					bereit, die Baumaterialien an Holz, Ziegeln und Kalk (excl. 
					Verblender)"
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					| 18.03.1885 | Vereinbarung mit dem Patronat 
					wegen Kirchenneubau, Seite 2 |  
 
				
					|  | "nach Angabe der Bauprojekte von der Herrschaft 
					Neurode oder von einer anderen der benachbarten Besitzungen 
					des Herrn Grafen Wilhelm von Magnis zu entnehmen, von der 
					Ueberzeugung ausgehend, daß nur gute Materialien und zwar 
					rechtzeitig geliefert werden. Der Preis der Materialien, 
					welcher, wie an andere Massenabnehmer berechnet wird und 
					bald festgestellt werden kann, soll auf die Vergleichssumme 
					in Anrechnung gebracht werden. 
 6. Die katholische Kirchengemeinde Neurode
					verpflichtet 
					sich, daselbst eine neue Pfarrkirche in würdiger Form und in 
					der vom Herrn Diöcesan-Baumeister Ebers angegebenen Größe 
					herzustellen und mit allen zum Gottesdienste erforderlichen 
					Sachen auszustatten, den Abbruch der Mauerüberreste der 
					abgebrannten Kirche besorgen zu lassen, daß zum Ne[u]bau erforderliche 
					Terrain zu erwerben; die Pfarrei und 
					Glöcknerei unter einem Dache und nach dem Bedürfniß zu 
					erbauen. Sollten bei dem inneren Ausbau der Pfarrkirche etwa
					Luxusbauten nach obiger Erklärung hergestellt werden und 
					dieselben könnten während ihrer Dauer durch das 
					Kirchenvermögen nicht im Stande gehalten werden, so 
					entbindet die Kirchengemeinde den Kirchenpatron von 
					persönlichen Beiträgen zu deren Instandhaltung.
 
 7. Sollte der Preis der vom Herrn Grafen Wilhelm von Magnis 
					gelieferten Baumaterialien die Vergleichssumme nicht 
					erreichen, so verwilligt sich Herr Graf Wilhelm von Magnis 
					den Rest baar und zwar bei der Uebergabe der fertig 
					gestellten Gebäude zu Händen des Kirchenvorstandes zu 
					Neurode zu zahlen.
 
 8. Sollte der Preis der entnommenen Materialien die 
					Vergleichssumme übersteigen, so erbietet sich die 
					katholische Kirchengemeinde Neurode, das Mehr am Tage der 
					Uebergabe der fertig gestellten Gebäude an den Herrn Grafen 
					Wilhelm von Magnis zu zahlen.
 
 9. Beide Parteien erklären sich zum vollen Inhalte des 
					vorstehenden Vergleiches durch Siegel und Unterschrift, und 
					bekennen, daß diese Vereinbarung nur für den gegenwärtigen"
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					| 18.03.1885 | Vereinbarung mit dem Patronat 
					wegen Kirchenneubau, Seite 3 |  
 
				
					|  | "Baufall Giltigkeit habe, wahren sich also alle 
					ihre Rechte für die Zukunft. 
 Vorstehende Vereinbarung ist in zwei gleichlautenden 
					Exemplaren ausgefertigt worden, von denen das
					Unicat dem 
					Herrn Grafen Wilhelm von Magnis auf Eckersdorf, das Duplicat 
					dem Kirchenvorstande zu Neurode übergeben wird.
 
 Neurode den 18 März 1885.
 Der Kirchenvorstand
 Die Kirchengemeindevertretung
 
 Eckersdorf den 28. Maerz 1885
 Das Kirchenpatronat über Neurode
 
 Vorstehender Vergleich wird hierdurch genehmigt.
 Neurode den 28 März 1885.
 Fürsterzbischöfliches Vicariat und Decanat Amt der 
					Grafschaft Glatz
 Hoffmann."
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					| 18.03.1885 | Vereinbarung mit dem Patronat 
					wegen Kirchenneubau, Seite 4 |  
 
 
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