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					|  | "Auf den diesfälligen 
					Antrag des Wohllöblichen Magistrats zu Neurode wird 
					hierdurch die Genehmigung ertheilt, daß die gewöhnliche 
					Votiv-Procession dies Jahr am 20 d. Mts. von der dasigen 
					Geistlichkeit nach Wartha geführt werde, unter der 
					Voraussetzung, daß für die Seelsorge und den Gottesdienst 
					der Zurückbleibenden die nöthige Fürsorge getroffen werden 
					wird. 
 Ebersdorf Kreis Habelschwerdt, den 17 
					Juni 1852.
 
 Der Großdechant und 
					Fürsterzbischöfliche Vicarius der Grafschaft Glatz. Ludwig
 
 Genehmigung"
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					| 17.06.1852 | Erlaubnis des Großdechanten zur 
					Prozession nach Wartha |  
 
 
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