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					|  | "Von dem unterzeichneten 
					Kirchen-Collegio ist in Uebereinstimmung mit den 
					bevollmächtigten Repräsentanten hiesiger evangelischer 
					Gemeinde beschlossen worden, am 31 October die 
					Grundsteinlegung des neu zu erbauenden Schulhauses feierlich 
					zu begehen. Indem wir erw. Hochwürden hiervon in Kenntniß 
					setzen, erfüllen wir die für uns so angenehme Pflicht, 
					dieselben ganz ergebenst zu bitten, der Feierlichkeit, 
					welche 9 1/2 Uhr früh im Betsaale beginnt, ... beiwohnen zu 
					wollen. 
 Neurode d. 21 October 1845. Das evangelische 
					Kirchen-Collegium
 S.. Hochwürden des Herrn Pfarrer 
					Fischer Neurode
 
 Auf das geehrte Schreiben eines 
					Wohllöblichen hiesigen evangelischen Kirchen-Collegiums vom 
					21ten. October 1845 erlaube ich mir hiermit ganz ergebenst 
					zu erwidern, daß ich der für den 31ten. October 
					beschloßenen(?) feierlichen Grundsteinlegung des neu zu 
					erbauenden Schulhauses nicht beiwohnen kann.
 
 Neurode .. 26ten October 1845 F. Pf. An Ein Wohllöbliches 
					evangelisches Kirchen-Collegium hierselbst
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					| 21.10.1845 | Einladung 
					an den katholischen Pfarrer zur Grundsteinlegung 
					des evangelischen Schulhauses |  
 
			
			 
 
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