|  | 53.   05.02.1922: Anfrage an 
		Prälat um weiteres Vorgehen 
 
 
			
				| Niederhannsdorf, 5. Febr. 1922. 
 
 Hoochwürdigster Herr Prälat!
 
 Der Kirchenvorstand u. die kirchliche Gemeindevertretung haben 
				in ihren Sitzungen am 29. Januar bzw. 2. Februar cr. laut den in 
				Abschrift beigefügten Protokollen beschlossen, zwei neue 
				Bronzeglocken anzuschaffen. Der Herr Kirchenpatron, 
				Rittergutsbesitzer M Volkmer hierselbst, hat bereits in einer 
				gemeinsamen Sitzung des Kirchenvorstands u. der 
				Kirchengemeindevertretung am 26. Jan. cr. u. dann schriftlich am 
				28. Jan. cr. dem Vorsitzenden des Kirchenvorstands die Erklärung 
				abgegeben, daß er sich nur durch freiwillige Spende an der 
				Anschaffung der Glocken beteiligen werde, während die 
				kirchlichen Körperschaften den gesetzlichen Patronatsbeitrag 
				verlangten.
 
 Zur Beilegung dieses Widerspruchs bittet der ergebenst 
				Unterzeichenete um eine Entscheidung über die gesetzliche 
				Beitragspflicht des Kirchenpatrons zur Beschaffung der 
				Ersatzglocken oder um Unterweisung, welche Schritte der 
				Kirchenvorstand tun soll, um von dem Kirchenpatron den 
				pflichtschuldigen Beitrag zu erlangen.
 
 Eine Eingabe an die Regierung wurde noch nicht abgesandt um Ew. 
				Gnaden nicht vorzugreifen. Es steht zu befürchten, daß der 
				Patron sich bis aufs äußerste weigern wird, u. es vielleicht auf 
				eine Entscheidung auf dem ordentlichen Rechtswege ankommen läßt.
 
 Brauner.
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