|  | 54.   20.02.1922: Empfehlung des 
		Landtagsabgeordenten, sich mit dem Patron gütlich zu einigen 
 
 
			
				| Berlin, den 20.2.1922. 
 Ew. Hochwürden
 
 teile ich mit, was ich soeben im Ministerium erfahren habe.
 
 Seitens des Ministeriums will man nirgends Druck ausüben, 
				sondern friedlich, schiedlich die Glockenfrage lösen. Man 
				scheint keine besondere Freude zu haben, wenn die Anschaffung 
				von allen Orten auf einmal einsetzt. Die Masse Glockenmetall ist 
				nicht vorhanden u. wird im Preise gewaltig emporgetrieben. Man 
				wird also seitens des Ministeriums mehr dafür sorgen, daß nicht 
				alle gewünschten Glocken, sondern nur die nötigsten beschafft 
				werden. Außerdem weist man darauf hin, daß zunächst die 
				Verteilung der vom Reiche bewilligten Gelder auf die einzelnen 
				Kirchen abgewartet werden möchte.
 
 Für die Anschaffung von Glocken ist für 
				jeden Fall nicht ein 
				gesetzlicher Patronatsbeitrag vorgesehen. Es kommt immer auf den 
				besonderen Fall an. Es muß geprüft werden, wieweit die 
				Kirchenkasse u. die Kirchgemeinde eintreten kann. Es muß 
				weiterhin anerkannt werden, daß bei den ungeheuren Preisen der 
				Patron nicht immer gezwungen werden kann, bis zu einem 
				bestimmten Prozentsatze sich an der Anschaffung zu beteiligen.
 
 Der Dezernent hob hervor, daß es Fälle gibt, wo der Patron 
				überhaupt in solchem Falle nicht gesetzlich verpflichtet ist zur 
				Beitragsleistung, da ein Vergleich aus der Vergangenheit nicht 
				zu erbringen ist.
 
 Sie werden wohl merken, wie der Hase läuft. Es ist nur zu raten, 
				durch freundliche Besprechung den Patron zu bewegen, eine reiche 
				Gabe zur Verfügung zu stellen. Auf dem Wege der Klage vergehen 
				Jahre und ein Erfolg ist ungewiß. Die Auskunft ist nicht 
				angenehm, aber doch klar. Ich hätte mich gefreut, Ihnen mehr 
				Freude bríngen zu können.
 
 Es grüßt
 
 Ew. Hochwürden ergebener
 
 H(einrich) Elsner
 
 (geschrieben auf Briefpapier mit Eindruck "Preussischer 
				Landtag")
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