|  | 58.   26.10.1922: Klage über 
		Schulden und Bitte um Beihilfe 
 
 
			
				| Ndrhannsdorf, 26. Oktober 1922. 
 Betr: Beihilfe zur Beschaffung von Glocken.
 
 Bezugnehmen auf die Bekanntmachung der Currende 201 VII bittet 
				der unterzeichnete Kirchenvorstand, die hiesige Pfarrgemeinde 
				bei der Verteilung der für Beschaffung von Ersatzglocken zur 
				Verfügung stehenden Mittel zu berücksichtigen.
 
 Es sind uns im Kriege 4 Glocken genommen worden, so daß wir nur 
				noch eine, und zwar eine der kleinsten, behielten. Neu zu 
				beschaffen wären einstweilen 2 Glocken. Die Gemeinde hat nur 
				circa 1300 Seelen, das Patronat circa 900 Morgen groß ist nicht 
				so leistungsfähig u. beitragswillig als daß eine besondere 
				Beihilfe zu erwarten wäre. In einer Kirchenvorstandssitzung am 
				29. Januar 1922 hat der Herr Kirchenpatron es abgelehnt, einen 
				2/3 Patronatsbeitrag zur Wiederbeschaffung des Geläutes zu 
				leisten u. nur eine freiwillige Spende in Aussicht gestellt. Der 
				diesbezügl. Beschluß des Kirchenvorstand wurde ....(?). Die 
				Kirchengemeinde hat noch eine Kirchenbauschuld von 53387,30 M zu 
				verzinsen u. amortisieren u. ist dadurch mehr als andere 
				Kirchengemeinden belastet. Dazu kommen die laufenden Ausgaben 
				z.B. dieses Jahr eine Ausgabe von 19188,45 Sturm-Dachschaden. 
				Die Kirchenkasse hat Schulden wie aus der Rechnung pro 1921 
				ersichtlich.
 
 Den Grundsatz, daß nur einzelnen ganz besonders bedürftigen 
				Gemeinden Beihilfen aus dem Erlös von der veräußerten 
				Metallmenge bewilligt werden sollen, erachte ich als unbillig, 
				sondern offenbar hat jede Gemeinde ein Anrecht auf 
				Wiedererstattung nach dem Verhältnis der abgelieferten 
				Metallmenge, so gering auch der einzelne Anteil ausfallen mag.
 
 Der Kirchenvorstand.
 Brauner.
 
 An das Dekanatamt Mittelwalde.
 
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