|  | "Inventarium der zur katholischen Stadt-Pfarr-Kirche zu Frankenstein
 gehörigen Vermögensstücke einschließlich des Stiftungs-Vermögens.
 
 A unbewegliches Vermögen Seite 2. und folg:
 B bewegliches Vermögen Seite 32 und folg:
 C Verzeichniß sämmtlicher Stiftungen bei der Stadtpfarrkirche Seite 
			68
 
 Angefertigt auf Grund des § II des Gesetzes über die 
			Vermögens=Verwaltung der katholischen Kirchengemeinden vom 20. Juni 
			1875 und gemäß der besonderen Bestimmungen der Geschäfts-Anweisung 
			für die katholischen Kirchenvorstände und Gemeindevertretungen dd 
			Breslau den 30. Juli 1878 zu dem vorerwähnten Gesetze, von dem 
			Kirchenvorstandsmitgliede
 Kanzleirath Böhm
 am 1ten Mai 1885."
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